Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:
- Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
- Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
- Versicherung von Umweltschäden
- Schadensermittlung und -bewertung
- Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
- Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
- Erfolgskontrolle der Sanierung
Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu hat sich AVENA mit kompetenten Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen an.
Leistungen von AVENA zum Vollzug des Umweltschadensgesetzes
- Erfassung und Beurteilung des Ausgangszustandes von FFH-Lebensraumtypen und Arten, bevor Umweltschäden eingetreten sind
- Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken
- Erfassung und Beurteilung eingetretener Schäden an FFH-Lebensraumtypen und Arten
- Ableitung von Erheblichkeitsschwellen
- Ableitung von geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Sanierung von Umweltschäden