toter Fisch

Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:

  • Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
  • Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
  • Versicherung von Umweltschäden
  • Schadensermittlung und -bewertung
  • Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
  • Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
  • Erfolgskontrolle der Sanierung


Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu hat sich AVENA mit kompetenten Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen an.

www.netzwerk-umwelthaftung.de

Leistungen von AVENA zum Vollzug des Umweltschadensgesetzes

  • Erfassung und Beurteilung des Ausgangszustandes von FFH-Lebensraumtypen und Arten, bevor Umweltschäden eingetreten sind
  • Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Erfassung und Beurteilung eingetretener Schäden an FFH-Lebensraumtypen und Arten
  • Ableitung von Erheblichkeitsschwellen
  • Ableitung von geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Sanierung von Umweltschäden


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